Karriereseiten auswerten: was dort steht und was nicht
Die Website einer Firma verrät mehr über ihre Lage als jede Datenbank. Drei Stellen, auf die es ankommt, und zwei Grenzen.
Alles, was eine Firma über sich preisgibt, steht auf ihrer eigenen Website. Aktuell, freiwillig und überprüfbar. Man muss nur wissen, welche drei Seiten man öffnet.
Die Karriereseite
Dort stehen die offenen Stellen, oft mehr und früher als auf Portalen. Wichtiger als die einzelne Stelle ist aber das Muster: Wie viele sind es, aus welchen Bereichen, seit wann.
Drei Stellen im Vertrieb und keine in der Produktion bedeuten etwas anderes als umgekehrt. Fünf Stellen an einem Standort, der vorher nie vorkam, bedeuten Expansion.
Das Impressum
Die unterschätzteste Seite überhaupt. Dort stehen Geschäftsführer, Handelsregisternummer, Anschrift und meistens eine Durchwahl, die tatsächlich in der Firma klingelt und nicht in einer Zentrale.
Ein Wechsel in der Geschäftsführung ist eines der stärksten Signale, die es gibt, weil ein neuer Entscheider fast immer bestehende Dienstleister prüft. Man sieht ihn, wenn man das Impressum zweimal im Abstand von einigen Monaten liest.
Die Technik der Seite
Welches Shopsystem läuft, welches Redaktionssystem, welche Dienste eingebunden sind: All das steht im Quelltext und verrät, womit die Firma arbeitet. Für Anbieter von Software oder Dienstleistungen in der IT ist das oft das entscheidende Merkmal.
Viele moderne Seiten laden ihre Inhalte erst im Browser nach. Wer nur den ausgelieferten Quelltext liest, sieht dort wenig. In dem Fall hilft die Karriereseite des eingesetzten Bewerbersystems, die meistens verlinkt ist.
Was man dabei beachten muss
Zwei Dinge, und beide sind keine Formalie.
Sparsam abfragen. Eine Website ist kein Selbstbedienungsladen. Wer im Sekundentakt Seiten abruft, belastet fremde Server und wird zu Recht gesperrt. Wenige Seiten je Firma, mit Pause dazwischen, reichen völlig.
Personenbezug ernst nehmen. Ein Geschäftsführername aus dem Impressum ist ein personenbezogenes Datum. Die Verarbeitung im Vertrieb im B2B ist möglich, aber sie braucht ein berechtigtes Interesse, eine Information der Betroffenen und eine Löschfrist. Das gehört geregelt, bevor man es tut, nicht danach.
Der eigentliche Vorteil
Alles, was auf der Firmenwebsite steht, hat das Unternehmen selbst dort veröffentlicht. Es ist aktuell, es ist gewollt öffentlich, und es ist überprüfbar.
Das hat eine praktische Folge für das Telefongespräch: Auf die Frage, woher Sie Ihre Informationen haben, gibt es eine Antwort, die man ohne Zögern sagen kann.
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